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PNF Kassenleistung?
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21.11.12 14:04
alfonso 
21.11.12 14:04
alfonso 
PNF Kassenleistung?

Ich würde gerne wissen, ob die PNF mitlerweile von allen GKV´s zur Kassenleistung gehört.
Oder gibt es immer noch Kassen, die diese Kosten nicht übernehmen?

Gruß, alfonso

21.11.12 15:00
wach 

Administrator

21.11.12 15:00
wach 

Administrator

Re: PNF Kassenleistung?

Wir können leider keine allgemeinen Aussagen für die GKV machen. Eigentlich ist die PNF von den Kassen als Behandlung anerkannt und wird auch bezahlt. Wenn die Kasse Schwierigkeiten macht, dann kann man z. B. auf den Beschluss des G-BA vom Mai 2012 verweisen http://www.g-ba.de/informationen/nutzenbewertung/11/, in dem der G-BA die PNF als "zweckmäßige Vergleichstherapie" für Dupuytren im Stadium 1 und 2 bezeichnet.

Generell ist allerdings das Problem, dass die GKV die PNF sehr schlecht zahlt. Der Chirurg, der sie durchführt, bekommt in etwa 100 € dafür. Das ist ist nicht arg viel für die spezielle Behandlung, den Zeitaufwand, die Raummiete und ggf. Nachsorge. Das ist vielleicht mit ein Grund, warum manche Ärzte die PNF lieber privat abrechnen.

Wolfgang

21.11.12 15:52
alfonso 
21.11.12 15:52
alfonso 
Re: PNF Kassenleistung?

Danke für deine aussagekräftige Antwort.

Gruß Alfonso

23.11.12 19:32
gerdos 

Moderator

23.11.12 19:32
gerdos 

Moderator

Re: PNF Kassenleistung?

Lieber Alfonso, hallo wach,
leider muss ich aufrund eigener aktueller Erfahrung widersprechen. Aufwändige Korrespondenz mit Dr. Gröben, der Techniker Kasse, der Kassenärztlichen Vereinigungen Düsseldorf und Dortmund ergaben letztlich, dass die reine Op-Handlung keine Kassenleistung ist. Das steht so in der Präambel zum "Einheitlichen Gebührenmaßstab für Ärzte" unter Ziff. 31.121. Für die Op (KAV D.dorf) habe ich 125,-Euronen selber bezahlt. Die Kasse übernimmt das Aufklärungsgespräch, die Anästeheise, die Schiene und den Glove-Fixx. Das war es mir aber wert.

Fundstelle drucke ich hier in den nächsten Tagen auf Wunsch gerne ab.

Gruss gerdos

24.11.12 11:27
alfonso 
24.11.12 11:27
alfonso 
Re: PNF Kassenleistung?

Hallo gerdos,

also ich bin bei der BKK Gildemeister-Seidensticker versichert. Die hat die Kosten für die PNF und den Fixx-Glove voll übernommen obwohl ich mit denen nicht vorher darüber gesprochen hatte.
Mein Vater, um den es eigentlich geht, ist bei der Knappschaft versichert. Da mein Vater wissen wollte, ob die die Kosten übernehmen, hatte ich mich dort für ihn informiert und man schrieb mir:

wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 22.11.2012.

Die Kostenübernahme für die perkutane Nadelfasziotomie basiert auf einer Einzelfallentscheidung. Um die Möglichkeit der Kostenübernahme zu überprüfen bitten wir Sie, ärztliche Befundberichte Ihres Vaters sowie ein ärztliches Schreiben, über die Notwendigkeit der Durchführung dieser Operation und einen damit verbundenen Kostenvoranschlag einzureichen.


Wir werden im Januar auf jeden Fall den Untersuchungstermin bei Dr. Altmann - bei dem ich auch war - wahrnehmen
und falls die PNF durchführbar ist diese auch durchführen lassen auch wenn er selbst zahlen muss.
Ist immer noch besser, als sich die ganze Hand aufschlitzen zu lassen so wie es eigentlich von der Handchirurgie in der BG Duisburg vorgesehen war.
Die PNF ist auf jeden Fall einen Versuch wert. Bei mir hat sie hervorragend geholfen. Nach mittlerweile 9 Monaten sieht mein Finger besser aus den je. Sogar die Knoten sind etwas weicher und etwas kleiner geworden.

Mit freundlichen Grüßen, alfonso

24.11.12 11:52
wach 

Administrator

24.11.12 11:52
wach 

Administrator

Re: PNF Kassenleistung?

Ich kann nur noch mal darauf hinweisen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA die Perkutane Nadelfasziotomie (PNF) als die "zweckmäßige Vergleichstherapie" für Dupuytren Stadium 1 und 2 festgesetzt hat. Das heißt, dass die Therapie etabliert ist und dass sich alle anderen Therapien daran messen müssen.

Natürlich muss die Gesetzliche Krankenkasse die PNF bezahlen. Die einzige Ausnahme wäre, dass eine PNF medizinisch nicht angeraten wäre. In den "Tragenden Gründen" des Beschlusses des G-BA http://www.g-ba.de/downloads/40-268-1924...agenase_TrG.pdf sind auf Seite 4 auch die Abrechnungspositionen der GKV für die PNF aufgelistet.

Wolfgang

Zuletzt bearbeitet am 24.11.12 11:54

25.11.12 17:38
gerdos 

Moderator

25.11.12 17:38
gerdos 

Moderator

Re: PNF Kassenleistung?

Der OPS-Code ist doch nur ein mathematisches Hilfsmittel zur Ermittlung der Kosten ohne Rechtsbeziehungen zwischen Abrechner und Abrechnungsstelle. Ich finde diese EBM-Ziffer hier wesentlich verbindlicher:

Auszug as der EBM

31.2 Ambulante und belegärztliche Operationen
31.2.1 Präambel
1. Als ambulante oder belegärztliche Operation gelten ärztliche
Leistungen mit chirurgisch-instrumenteller Eröffnung der Haut
und/oder Schleimhaut oder der Wundverschluss von eröffneten
Strukturen der Haut und/oder Schleimhaut mindestens in
Oberflächenanästhesie sowie Leistungen entsprechend den OPS-301 Prozeduren des Anhangs 2 ggf. einschl. eingriffsbezogener Verbandleistungen. Punktionen mit Nadeln, Kanülen und Biopsienadeln, sowie Kürettagen der Haut und Shave-Biopsien der Haut, fallen nicht unter die Definition eines operativen Eingriffs.


Guckst Du hier: http://www.bdc.de/bdc/bdc.nsf/0/4e8be372...256e700026dfcb/$FILE/63217358.pdf/EBM_Gesamt_20040415_POB.pdf

Gruss gerdos

Die GKV-Leute kennen sich oft selbst nicht damit aus.

Zuletzt bearbeitet am 25.11.12 17:42

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