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Anzahl Bestrahlung - wer entscheidet über Chance/Risiko? Mitspracherecht des Patienten?
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27.11.19 14:31
wolfram0911 
27.11.19 14:31
wolfram0911 
Anzahl Bestrahlung - wer entscheidet über Chance/Risiko? Mitspracherecht des Patienten?

Ich möchte hier eine kleine Diskussion anregen, die neben dem rein fachlichen Aspekt sicher auch in den Bereich "medizinische Ethik" reicht... wäre dankbar, wenn sich insbesondere hier die Forenteilnehmer "vom Fach" dazu äußern würden...

Folgende Ausgangssituation: ich bin seit einem Jahr recht intensiv betroffen sowohl von MD als auch ML. Einige Bestrahlungsserien an diversen Gliedmaßen habe ich bereits hinter mir, an einigen auch die theoretisch 2x "möglichen" - und ich stelle mir die Frage, welche Optionen ich mittel-/langfristig noch habe...

Festgestellt habe ich, dass meine VORHANDENE Knoten recht gut auf die Bestrahlung ansprechen. Wachstum scheint mindestens verzögert, wenn nicht derzeit sogar gestoppt. Soweit die gute Nachricht...
Die schlechte ist: nach Bestrahlung z.B. der Handfläche poppen dort gerne einfach neue Knoten auf, die nun zwangsläufig nach herkömmlichen Bestrahlungs-Schema nicht mehr bestrahlt werden könnten.

Und hier setzt mein Fragezeichen an: in der Krebstherapie wird t.T. mit deutliche höheren Dosen (bis 70-90 Gray) bestrahlt. Ja, ich weiß, dort geht es oft auf Leben und Tod. Und ja, ich weiß auch um die (möglichen) nachteiligen Auswirkungen der Strahlentherapie, inkl. eines (leicht) erhöhten Krebsrisikos.

Wenn ich mich nun - mit meinen 59 Lenzen - dafür entscheiden würde, eine 3. oder 4. Bestrahlungsserie in Kauf zu nehmen, um speziell bei der Ledderhose noch ein paar Jahre bei guter Mobilität und Lebensqualität zubringen zu können - wer entscheidet dann über meine Ansinnen? Kann/mußdern Radialoge dies verweigern? Oder hat er den Freiraum, diese Behandlung dem Patienten zuzugestehen? Wer entscheidet hier auch ethisch über Chance-Risiko?
Wer hat hier welchen Ermessensspielraum? Welche Rolle spielen dabei die Krankenkassen? Wie bindend sind "theoretische Bestrahlungs-Schemata", von denn ja eh sehr unterschiedliche am Start sind...

Ich wäre dankbar für jegliche Meinungen und Aspekte, gerne auch von den hier teilweise aktiven Medizinern, die diese Fragen sicher am ehesten einschätzen können...

Zuletzt bearbeitet am 27.11.19 14:33

28.11.19 18:47
Carls 
28.11.19 18:47
Carls 
Re: Anzahl Bestrahlung - wer entscheidet über Chance/Risiko? Mitspracherecht des Patienten?

Wie viel unbeschadet zugemutet werden kann, hat 2 Gründe:

Wie schon so oft geschrieben, besteht zu einem bestimmten Dosis-Schwellenwert ein stochastisches Verhältnis zu schwerwiegenden Komplikationen.

Zweitens wird man diesen Schwellenwert aus ethischen Gründen niemals durch valide Experimente am Menschen herausfinden können.
Gruß,
J. Carls

29.11.19 14:13
wolfram0911 
29.11.19 14:13
wolfram0911 
Re: Anzahl Bestrahlung - wer entscheidet über Chance/Risiko? Mitspracherecht des Patienten?

Carls:
Zweitens wird man diesen Schwellenwert aus ethischen Gründen niemals durch valide Experimente am Menschen herausfinden können.
Sicher, das ist natürlich keine Option...

Aber dann frag ich mal verkürzt: wenn man als MD/ML-Betroffener nach einiger Zeit den Strahlentherapeuten
mit Bitte um einen 3. Bestrahlungsdurchgang (a 15Gr) konfrontiert, welche Möglichkeiten oder auch Restriktionen hat der
Strahlentherapeut dann, diesem Patientenwunsch stattzugeben?

Wie gesagt: wer hat eigentlich postuliert, dass bei Düp "nur" 2x15Gr verabreicht werden dürfen, dagegen bei anderen (bösartigen) Tumorarten mit deutlich höheren Strahlendosen gearbeitet wird?

Zuletzt bearbeitet am 29.11.19 14:13

29.11.19 16:19
Carls 
29.11.19 16:19
Carls 
Re: Anzahl Bestrahlung - wer entscheidet über Chance/Risiko? Mitspracherecht des Patienten?

Nun ja. Ein Dupuytren ist etwas Gutartiges, nichts Lebensbedrohendes.
Mit den bestehenden Strahlenschemata beim gutartigen Dupuytren kann man man nach meiner Erfahrung nichts verschlechtern (bösartige Nebenwirkungen). Setzt ein Strahlentherapeut die Dosis beim Dupuytren ohne Einhaltung der anerkannten Dosis hoch, ist das ein "Off-label-use", was für den Therapeuten schwerwiegende juristische Folgen haben kann, wenn schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten.
Daher hält man sich an die erprobten Dosen.
Man könnte als Patient den Therapeuten exculpieren, wenn man mit einem Rechtsanwalt ein Schriftstück entwirft, dass ihn schadensfrei ausgehen lässt, wenn er eine höhere Dosis anwendet und nicht bekannte Schäden auftreten. Dies alles ist ein ethisches und insbesondere juristisches Problem.

01.12.19 13:24
wolfram0911 
01.12.19 13:24
wolfram0911 
Re: Anzahl Bestrahlung - wer entscheidet über Chance/Risiko? Mitspracherecht des Patienten?

@Carls
Danke, das beantwortet meine Frage vollumfänglich!

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